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Eine ganz normale Schulklasse:
Sarfins Familie ist aus Sri Lanka nach Deutschland gekommen, Alma und Sleiman sind mit ihren Eltern aus dem Kosovo geflohen, der Vater von Cathreen ist Engländer, die Eltern von Eugen stammen aus Kasachstan, Elena und Alex sind dort geboren, Roberto hat die portugiesische Staatsangehörigkeit, die Eltern und Großeltern von Mehmet und Sibel kommen aus der Türkei, leben aber schon lange in Deutschland, die Mutter von Dennis stammt aus den Niederlanden, die Mutter von Michael ist Polin. Franziska, Jessica, Patricia, Verena, Markus, Nils, Sven, Sebastian haben deutsche Eltern, genau wie Jaqueline La Roche und Justin Matuszewski. (Bild: M.Ee)
Migration hat, wie überall auf der Welt, auch in Deutschland eine lange Geschichte. Die Gründe dafür sind seit Jahrhunderten im Kern die Gleichen: Das Streben nach einem besseren Leben für sich selbst und die Nachkommen, die Furcht vor politischer, ethnischer oder religiös motivierter Verfolgung oder die gewaltsame Vertreibung.
Daneben hat es immer auch Auswanderung aus Deutschland gegeben: Ein Beispiel dafür ist die Auswanderung von Pfälzern und Hessen im 19. Jahrhundert nach Frankreich, wo diese Menschen maßgeblich am Ausbau des Kanalnetzes und der Eisenbahn mitgewirkt haben. Weitere Beispiele sind die Auswanderung von abertausenden von Menschen aus bitterer Armut in Deutschland im 19. Jahrhundert nach Russland, Südamerika, in die USA und nach Kanada.
| 1685 |
Friedrich Wilhelm, der Große Kurfürst von Brandenburg, erlässt das Edikt von Potsdam. Insgesamt 44.000 Hugenotten, die wegen ihres Glaubens aus Frankreich fliehen, finden Aufnahme in Deutschland. Allein nach Brandenburg-Preußen immigrieren etwa 20.000 Flüchtlinge, ein Drittel der Berliner Bevölkerung sind zu dieser Zeit Hugenotten. Friedrich Wilhelm will mit Hilfe der Migranten die großen ökonomischen Probleme seines Landes nach dem Dreißigjährigen Krieg lösen, neue Handwerkszweige und Produktionsformen importieren.
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| 1699 |
Der württembergische Herzog Ludwig nimmt 3.000 Glaubensflüchtlinge, die "Waldenser" auf (in der zweiten Hälfte des 12. Jahrhunderts in Lyon gegründete Laienbruderschaft, die Ziel von Verfolgung durch die katholische Kirche wurde), um Fortschritte in der Landwirtschaft zu erzielen. Jede Familie hatte per Anordnung etwa acht Personen in Scheunen ihrer Gehöfte aufzunehmen.
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| 1871 |
Nach dem deutsch-französischen Krieg erfolgt die erste Anwerbung von so genannten "Ruhrpolen": Bergarbeiter aus Oberschlesien, polnische Landarbeiter aus Ost- und Westpreußen und Posen. Mit gezielten Anwerbeaktionen versuchen die Zechenunternehmer ihren explosionsartig gestiegenen Arbeitskräftebedarf im Ruhrbergbau zu decken. Die "Ruhrpolen" unterscheiden sich durch die katholische Konfession und ihre Sprache von der deutschen Arbeiterschaft und bilden ein eigenständiges Arbeitermilieu in den Städten des Ruhrgebiets, wie Essen, Dortmund, Gelsenkirchen.
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| 1880 |
In den Jahren ab 1880 nimmt die Ost-West-Wanderung aus dem preußischen Osten ins Ruhrgebiet weiter zu. Arbeiter aus dem deutschen, österreich-ungarischen und russischen Polen sind nicht nur in der Industrie gefragt, sondern werden in großer Zahl (etwa 400.000) saisonal auch in der deutschen Landwirtschaft, vor allem auf ostelbischen Gütern, als Billiglohnkräfte herangezogen. Bereits vor 1900 ziehen Arbeitsmigranten aus Norditalien zunächst vornehmlich nach Südwestdeutschland zu. Vor dem Ersten Weltkrieg waren im gesamten Deutschen Reich bis zu 200.000 italienische Arbeitsmigranten beschäftigt.
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| 1949 |
Das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland tritt in Kraft. Unter dem Eindruck der Erfahrungen aus der Zeit der nationalsozialistischen Diktatur in Deutschland sieht es in Artikel 16 ein Asylrecht als individuell einklagbares Recht mit Verfassungsrang vor. Mit Artikel 116 Abs.1 wird die Grundlage für den Zuzug der Spätaussiedler nach Deutschland geschaffen.
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| 1955 |
Deutschland und Italien schließen das erste Anwerbeabkommen zur Arbeitskräfterekrutierung.
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| 1956 |
Der EWG-Vertrag schafft die Grundlage für die Freizügigkeit der Unionsbürger (zunächst nur für Arbeitnehmer aus den Mitgliedstaaten der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft).
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| 1960 |
Anwerbeabkommen mit Spanien und Griechenland.
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| 1961 |
Weitere Anwerbeabkommen mit anderen Ländern, beispielsweise der Türkei, werden vereinbart. Durch den Bau der Mauer wird der Zustrom von Menschen aus der DDR in die Bundesrepublik unterbrochen.
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| 1963 |
Anwerbeabkommen mit Marokko.
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| 1964 |
Anwerbeabkommen mit Portugal. Der einmillionste Gastarbeiter, Armando Rodriguez aus Portugal, trifft auf dem Bahnhof Köln-Deutz ein. Er wurde von Repräsentanten der deutschen Arbeitgeberverbände Willkommen geheißen.
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| 1965 |
Anwerbeabkommen mit Tunesien.
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| 1967 |
Die Zahl der Fortzüge liegt höher als die der Zuzüge von Gastarbeitern.
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| 1968 |
Anwerbeabkommen zwischen dem damaligen Jugoslawien und der Bundesrepublik Deutschland. In der DDR werden Anwerbeabkommen mit damals sozialistischen Ländern geschlossen: u.a. Ungarn, Polen, Algerien, Kuba, Mosambik, Vietnam.
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| 1969 |
Die italienischen Gastarbeiter stellen die größte Nationalitätengruppe ausländischer Arbeitnehmer.
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| 1970 |
Höhepunkt der Gastarbeiteranwerbung in Deutschland mit knapp 1 Million Zuzügen. Die Schwerpunkte der Zuwanderung von Arbeitskräften sind die Bundesländer Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg, Bayern und Hessen.
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| 1973 |
Anwerbeabkommen zwischen Vietnam und der DDR zur Lösung des Arbeitskräfte-Mangels in der DDR-Wirtschaft. Für maximal fünf Jahre arbeiten vietnamesische Gastarbeiter in industriellen Ballungsgebieten, wie Chemnitz, Dresden und Erfurt. Mit 605.000 Arbeitnehmern stellen die türkischen Zuwanderer die größte Ausländergruppe in Deutschland. Bevorzugte Beschäftigungsgebiete für ausländische Arbeitskräfte sind Gastronomie, Baugewerbe, Metallindustrie, Autoindustrie, Bergbau. Das Bundeskabinett verfügt in der Folge der so genannten Ölkrise und der sich eintrübenden Wirtschaftslage den so genannten Anwerbestopp. Mit 2,6 Millionen Gastarbeitern ist der deutsche Arbeitsmarkt gesättigt. Der Zustrom von Gastarbeitern aus Nicht-EG-Staaten, vor allem der Türkei, soll unterbunden werden.
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| 1974 |
Die Zahl der Fortzüge liegt höher als die der Zuzüge.
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| 1978 |
Durch die Änderung der Allgemeinen Verwaltungsvorschriften zum Ausländergesetz verfestigt sich der Aufenthaltsstatus ausländischer Arbeitnehmer: unbefristete Aufenthaltserlaubnis nach fünfjährigem und Aufenthaltsberechtigung nach achtjährigem Aufenthalt. Außerdem wird der Arbeitsmarktstatus ausländischer Arbeitnehmer durch die Änderung der Arbeitserlaubnisverordnung angeglichen (unbefristete besondere Arbeitserlaubnis nach achtjährigem Aufenthalt). Ministerpräsident a.D. Heinz Kühn wird als erster Beauftragter der Bundesregierung für die Integration ausländischer Arbeitnehmer und ihrer Familien berufen.
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| 1979 |
Start eines Programms für ausländische Flüchtlinge: Die im Rahmen humanitärer Hilfsaktionen aufgenommenen Flüchtlinge (Kontingentflüchtlinge) werden Asylberechtigten gleichgestellt, ohne dass sie ein Asylverfahren durchlaufen müssen.
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| 1982 |
Das Asylverfahrensgesetz tritt in Kraft. Es enthält Regelungen mit dem Ziel einer Beschleunigung der Asylverfahren unter Wahrung des grundgesetzlich geschützten Asylrechts.
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| 1983 |
Das Gesetz zur Förderung der Rückkehrbereitschaft von Ausländern tritt in Kraft. Es enthält: Rückkehrhilfe, Erstattung des Arbeitnehmeranteils zur gesetzlichen Rentenversicherung ohne Wartefrist, vorzeitige Verfügung über staatlich begünstigte Sparleistungen ohne Verlust der staatlichen Vergünstigungen, Abfindung von Anwartschaften in der betrieblichen Altersversorgung und Rückkehrberatung.
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| 1987 |
Durch die Öffnung Osteuropas und die dadurch verbesserten Ausreisemöglichkeiten steigt die Zahl der Aussiedler sprunghaft auf 78.498 an.
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| 1990 |
Neue Zuwanderergruppen prägen die Immigration nach Deutschland: Zuzug von deutschstämmigen Spätaussiedlern aus den ehemaligen Ostblockstaaten nach dem Fall des "Eisernen Vorhangs", Anstieg von Asylsuchenden und Flüchtlingen durch Kriege und gesellschaftliche Umbrüche sowie neue Formen von Arbeitsmigration: Saisonarbeitnehmer, Sonderregelungen für bestimmte Berufsgruppen (IT-Fachkräfte und Pflegepersonal). Nach Sturz und Hinrichtung von Staats- und Parteichef Nicholae Ceaucescu lockert Rumänien seine Ausreisebestimmungen. 111.150 Rumäniendeutsche verlassen fluchtartig das Land. Die Zahl der Aussiedler steigt auf 397.073. Die größte Nationalitätengruppe stellen die Aussiedler aus Polen.
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| 1992 |
Bisheriger Höhepunkt der Zuwanderung nach Deutschland: 1.219.348 Zuzüge. Darunter befinden sich fast 440.000 Asylbewerber, von denen aber nur 4,25% tatsächlich asylberechtigt sind. Damit ist der historische Höchststand bei den Asylbewerberzahlen erreicht. Die Folgen sind eine zunehmend lange Verfahrensdauer und eine hohe Kostenlast bei den Kommunen für Unterbringung und Versorgung während des Asylverfahrens. Der hohe Anteil nicht asylberechtigter Antragsteller wirkt sich negativ auf die Akzeptanz des Asylgrundrechts in der Bevölkerung aus. Am Thema Asylmissbrauch entzündet sich eine heftige politische und gesellschaftliche Auseinandersetzung über die Ausländer- und Asylpolitik. Es kommt zu Brandanschlägen und schweren Ausschreitungen vor allem gegen Asylbewerberunterkünfte und deren Bewohner. Als Gegenreaktion auf die zunehmenden Ausschreitungen gegen Ausländer drücken zahlreiche Menschen ihre Solidarität in Form von Kundgebungen und Lichterketten aus..
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| 1993 |
Die Bundesregierung (CDU/CSU/ FDP) einigt sich am 6.12.1992 mit der SPD-Opposition im so genannten "Asylkompromiss" auf eine Asylrechtsreform: Mit der Änderung des Grundgesetzes durch Einfügung eines neuen Art. 16a Abs. 2 wird das Asylrecht eingeschränkt (Inkrafttreten am 30.6.1993). Der "Asylkompromiss" reagiert auf die sprunghaft angestiegene Zahl von Asylanträgen von Personen, die nicht vor politischer Verfolgung Schutz suchen, sondern über das Asylverfahren eine Aufenthaltsmöglichkeit in Deutschland zu erreichen suchen. Auf das Asylrecht soll sich nur noch derjenige berufen können, der tatsächlich auf Schutz vor politischer Verfolgung in Deutschland angewiesen ist. Die bisherigen Regelansprüche auf Einbürgerung im Ausländergesetz werden in unbedingte Ansprüche ("ist auf Antrag einzubürgern") umgewandelt, die fortan unbefristet gelten. Das Kriegsfolgen-Bereinigungsgesetz schafft neue Grundlagen für die Aufnahme von Aussiedlern deutscher Minderheiten aus Osteuropa. Ein kollektives Kriegsfolgenschicksal wird nun nur noch zugunsten deutscher Volkszugehöriger aus den Gebieten der ehemaligen Sowjetunion vermutet; deutsche Volkszugehörige aus anderen Vertreibungsgebieten müssen ein Kriegsfolgenschicksal individuell glaubhaft machen.
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| 1994 |
Die Zahl der Asylbewerber geht deutlich auf ca. 112.700 zurück.
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| 1997 |
Das Gesetz zur Änderung ausländer- und asylverfahrensrechtlicher Vorschriften tritt in Kraft. Durch das Gesetz wird die Rechtsstellung der in Deutschland lebenden Ausländer verbessert, die Möglichkeiten von Ausweisung und Abschiebung krimineller Ausländer erleichtert und das Amt des Ausländerbeauftragten gesetzlich verankert.
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| 2000 |
Wesentliche Regelungen des Gesetzes zur Reform des Staatsangehörigkeitsrechts treten in Kraft. Neben dem bisherigen Abstammungs- wird nun das Geburtsortsprinzip (Ius soli) eingeführt. Damit erhalten in Deutschland geborene Kinder ausländischer Eltern unter bestimmten Bedingungen von Geburt an die deutsche Staatsangehörigkeit und damit bessere Integrationschancen. Für den Anspruch auf Einbürgerung wird die erforderliche Aufenthaltszeit auf acht Jahre verkürzt, ein Nachweis ausreichender deutscher Sprachkenntnisse eingeführt und eine Extremistenklausel als Versagungsgrund aufgenommen. Bundesinnenminister Otto Schily setzt eine überparteiliche Kommission ein, die praktische Lösungsvorschläge und Empfehlungen für eine neue Ausländer- und Zuwanderungspolitik erarbeiten soll.
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| 2004 |
Einigung auf einen Kompromiss zum Zuwanderungsgesetz nach Gesprächen von Bundeskanzler Gerhard Schröder mit den Vorsitzenden von SPD, Grünen, FDP, CDU und CSU. Bundesinnenminister Otto Schily wird beauftragt, zusammen mit Unions-Verhandlungsführer Ministerpräsident Peter Müller und Bayerns Innenminister Dr. Günther Beckstein einen Gesetzentwurf zur formulieren.
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| 2007 |
Kabinettbeschluss über den Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung aufenthalts- und asylrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union mit dem sowohl das Aufenthaltsgesetz als auch das Freizügigkeitsgesetz / EU, das Asylverfahrensgesetz und weitere Gesetze und Verordnungen geändert werden. Dem Gesetzesentwurf wird von Deutschen Bundestag (14. Juni) und dem Bundesrat (6. Juli) zugestimmt. Der Bundespräsident fertigt das Gesetz am 19. August aus, es tritt mit weiten Teilen am 28. August in Kraft.
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